Leerverkaufsverbot der BaFin läuft aus

Das Verbot für ungedeckte Leerverkäufe bei elf deutschen Finanzwerten wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 31. Januar 2010 auslaufen gelassen. Das Verbot hat die BaFin im September 2008 erlassen als die Finanzkrise auf dem Höhepunkt war.

Das Leerverkaufsverbot galt für die Aktien der Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rückversicherung AG, Hypo Real Estate AG, MLP AG sowie die Münchener Rückversicherung AG.

Ab dem 31.01.2010 können diese Aktien nun alle wieder ungedeckt leerverkauft werden. Jedoch will die BaFin nach eigenen Angaben die Entwicklung an den Finanzmärkten im Auge behalten und gegebenenfalls eine erneut einschreiten.

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Florian R.

Florian R.

Florian R. beschäftigt sich schon seit 2004 intensiv mit dem Thema Finanzen und Wirtschaft. Er handelt regelmäßig an der Börse und interessiert sich immer für neue Anlagemöglichkeiten.

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