Nach einer zweijährigen Übergangszeit wird nun zum 01.01.2013 die Lohnsteuerkarte abgesetzt und durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Diese trägt den offiziellen Namen Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, kurz ELStAM. Bei diesen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Angaben, die sich bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte befunden haben, elektronisch erfasst. Auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte befinden sich unter anderem die Angabe der Lohnsteuerklasse, die Kinderfreibeträge und das Kirchsteuerabzugsmerkmal.
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