Nach einer zweijährigen Übergangszeit wird nun zum 01.01.2013 die Lohnsteuerkarte abgesetzt und durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Diese trägt den offiziellen Namen Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale, kurz ELStAM. Bei diesen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Angaben, die sich bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte befunden haben, elektronisch erfasst. Auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte befinden sich unter anderem die Angabe der Lohnsteuerklasse, die Kinderfreibeträge und das Kirchsteuerabzugsmerkmal.
Allgemeines zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Bis zur erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerkarte behält die Lohnsteuerkarte ihre Gültigkeit. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuerkarten bis zum Ende des Jahres 2014 aufzuheben. Änderungen von Lohnsteuerabzugsmerkmalen müssen auf der Lohnsteuerkarte von 2010 eingetragen werden. Eine Besonderheit ergibt sich für diejenigen, die im Jahr 2013 erstmalig beginnen zu arbeiten. Diese müssen vom Arbeitgeber im ELStAM-Verfahren angemeldet werden. Zudem muss durch den Arbeitgeber ein Antrag auf eine Ersatzbescheinigung gestellt werden. Beginnt ein lediger Arbeitnehmer im Jahr 2013 eine Ausbildung, genügen die Steueridentifikationsnummer, eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt und Geburtstag und Religionszugehörigkeit, damit der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse I vermuten kann und hiermit auch abrechnen kann. Wird im Jahr 2013 oder 2014 eine Arbeitsstelle gewechselt, wird die Lohnsteuerkarte 2010 zurückgegeben und kann dem neuen Arbeitgeber ausgehändigt werden.
Die Vorteile von ELStAM
Das Verfahren soll das Lohnsteuerabzugsverfahren für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer und für das Finanzamt erleichtern. Nach der elektronischen Ersterfassung werden steuerlich bedeutsame Veränderungen automatisch berücksichtigt. Solche Lohnsteuerlich wirksamen Änderungen sind beispielsweise die Geburt eines Kindes, Heirat oder auch der Kirchenein- oder auch Kirchenaustritt. Diese Änderungen werden künftig automatisch erfasst und berücksichtigt. Der Arbeitgeber erhält künftig vom Finanzamt Lohnsteuerabzugsmerkmale für seine Arbeitnehmer. Ein weiterer Vorteil sind die verkürzten Kommunikationswege. Das Finanzamt kann elektronisch und individuell mit dem Arbeitnehmer und mit den Arbeitgebern kommunizieren, wodurch die Verfahren wesentlich beschleunigt werden. Zudem sind nur noch die Finanzämter für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig. Unnötige Wege zum Arbeitgeber und zum Finanzamt werden vermieden. Für diese Änderungen muss die Lohnsteuerkarte nicht mehr vorgelegt werden, der Arbeitnehmer muss also beispielsweise nach einer Hochzeit nicht mehr zum Arbeitgeber, die Lohnsteuerkarte abholen, zum Finanzamt gehen, die Änderungen eintragen lassen und dann die Lohnsteuerkarte wieder zum Arbeitgeber zurückbringen.
Die Nachteile von ELStAM
Kritiker sehen Mängel im Datenschutz und befürchten einen Schritt in die Richtung „gläserner Bürger“. Werden Hochzeiten und Geburten automatisch erfasst, müssen Ämter wie das Standesamt und das Finanzamt Daten miteinander austauschen. In den Betrieben selbst muss eine Umstellung stattfinden. Die betrieblichen Abläufe müssen an das elektronische Verfahren angepasst werden und es muss eine neue angepasste Software eingesetzt werden. Zum einen verursacht die Anschaffung der Software Kosten auf der anderen Seite entstehen auch Einarbeitungskosten für die Mitarbeiter, die mit der Software arbeiten müssen. Daher gibt es im Jahr 2013 für die ELStAM einen Übergangs- oder Einführungszeitraum. Ein Arbeitgeber muss die Software spätestens für den letzten Lohnzahlungszeitraum im Kalenderjahr 2013 einsetzen. Damit wird den Arbeitgebern für diese Umstellung fast ein Jahr Zeit gegeben. Freibeträge, die vom Jahr 2011 zum Jahr 2012 automatisch übertragen wurden, müssen erneut beantragt werden.