Bundesgerichtshof stoppt Bearbeitungsgebühr für Kredite

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Urteil des BundesgerichtshofDer Bundesgerichtshof hat sich den vorangegangenen Urteilen verschiedener Oberlandesgerichte angeschlossen und die Bearbeitungsgebühren, die die Banken für Konsumentenkredite verlangen, für ungültig erklärt. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Bankkunden und wird zu Rückzahlungen der zu Unrecht erhobenen Bearbeitungsgebühren in Millionenhöhe durch die Banken führen. Betroffene sollte jetzt unter Berufung auf dieses Urteil die Bearbeitungsgebühren schriftlich von ihrer Bank zurück verlangen.

Was sind Bearbeitungsgebühren?

Bearbeitungsgebühren werden von den Banken zum Ausgleich für ihre Tätigkeit bei der Kundenberatung und die Auskunftseinholung zur Absicherung in Zusammenhang mit der Vergabe von Krediten an Verbraucher erhoben. Dabei wurden in der Regel ein bis drei Prozent der Kreditsumme in Rechnung gestellt, bei einem Kredit in Höhe von 10.000 Euro also immerhin Beträge im Bereich zwischen 100 und 300 Euro. Damit werden, nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts die Verbraucher aber benachteiligt, weil all diese Maßnahmen, für die sie zur Kasse gebeten werden, nur für die Banken relevant sind und ohnehin erbracht werden müssen. Damit sollten sie in den ohnehin in Rechnung gestellten Zinsen enthalten und damit abgegolten sein. Es ist Sache der Bank, die nachweisen muss, den Verbraucher gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausreichend beraten zu haben und allein in ihrem Interesse bei der Schufa oder anderen Dienstleistern die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers in Erfahrung zu bringen. Das darf den Bankkunden nicht mehr in Rechnung gestellt werden.

Was bedeutet das für Sie, wenn Sie einen Kredit laufen haben?

Wenn Sie für einen Kredit eine Bearbeitungsgebühr bezahlt haben, können Sie ihr jetzt zurückfordern. Unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofes sollten Sie sich schriftlich an Ihre Bank wenden und den Betrag zurückfordern. Am besten werfen Sie einen Blick in Ihren Kreditvertrag um herauszufinden, wie viel Ihnen da als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt wurde. Die meisten Kunden sind froh, waren froh, wenn ihr Kredit bewilligt wurde und wissen vielleicht, wie hoch die Zinsen sind, die dafür bezahlt werden müssen, kaum jemand hat aber den nicht unerheblichen Betrag im Kopf, der als Bearbeitungsgebühr angefallen war. Für Ihr Schreiben an die Bank brauchen Sie die Höhe der Bearbeitungsgebühr, das Datum des Kreditvertrags und die Kreditsumme, am besten auch das Aktenzeichen. Diese Angaben sollten ausreichen, um das zu viel bezahlte Geld von Ihrer Bank zurück zu erhalten. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie tätig werden und das Geld zurück fordern, die Banken werden das Geld in der Regel nicht ohne Antrag zurück erstatten. In den nächsten Tagen werden auch die Verbraucherverbände Musterbriefe zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühren anbieten, auf die Sie zurückgreifen können. Scheuen Sie sich nicht, Ihr Recht in Anspruch zu nehmen, schließlich geht es um Ihr schwer verdientes Geld und Sie können den zurückerhaltenen Betrag bestimmt gut für die Urlaubskasse oder zur Erfüllung eines anderen Herzenswunsches brauchen. Wie die meisten Menschen haben auch Sie nichts zu verschenken. Das Schreiben eines Briefs an Ihre Bank macht kaum Arbeit und bringt Ihnen zu viel bezahltes Geld zurück, darauf sollten Sie nicht verzichten.

Zusätzlich sollten Sie bevor Sie einen neuen Kredit abschließen möchten, die Kreditbedingungen gründlich lesen. Auch ein unabhängiger Vergleich, wie zum Beispiel hier auf Kreditvergleichsrechner.com hilft Ihnen bei der Kreditwahl. Grundsätzlich sollten Sie bei der Kreditentscheidung immer gut überlegen und sich gut informieren, damit später keine hohen oder unerwarteten Kreditkosten auf Sie zu kommen.

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Florian R.

Florian R.

Florian R. beschäftigt sich schon seit 2004 intensiv mit dem Thema Finanzen und Wirtschaft. Er handelt regelmäßig an der Börse und interessiert sich immer für neue Anlagemöglichkeiten.

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