Das Bundesfinanzministerium gab bekannt das zum 1. Januar 2012 der Garantiezins von Lebensversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent sinkt. Der Anlass der Senkung ist das geringe Renditenniveau am Anleihenmarkt. Denn dort legen die Versicherer einen großen Teil des Kapitals an. Von der Senkung des Garantiezinses sind jedoch nur Verträge betroffen die nach dem 1. Januar 2012 geschlossen werden, für schon vorhandene Policen gilt die neue Regel nicht.
Mit dem neuen Gesetz endet nun eine monatelange Diskussion zwischen Versicherer und Verbraucherschützer. Denn ursprünglich wollte das Ministerium die Reduzierung des Garantiezinses auf 1,75 Prozent schon zum 1. Juli 2011 verabschieden.