Die Riester-Förderung auf einen Blick

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Neben der gesetzlichen Altersvorsorge sollte man sich auch mit der privaten Altersvorsorge auseinander setzen. Da auch dem Staat bewusst ist, wie wichtig eine private Altersvorsorge ist, werden deswegen einige Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.

Die Riester Zulagen

Alle Personen, welche förderberechtigt sind, können staatliche Zulagen erhalten. Die Förderung ist unterteilt in: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und auch Steuervorteile.

Direkt in den Vertrag fließen die staatlichen Zulagen ein. Die Rendite und der Rentenanspruch im Alter erhöhen sich. Bei der Grundzulage handelt es sich um eine Riester Förderung in Höhe von maximal 154,00 Euro pro Person in einem Jahr. Wenn man Kinder hat und Anspruch auf Kindergeld besitzt, kann man auch eine Kinderzulage beantragen. Wenn das Kind vor 2008 geboren wurde, wird pro Kind ein Betrag von bis zu 185,00 Euro pro Jahr fest angelegt. Für Kinder, welche nach dem 01.01.2008 geboren wurden, beträgt die Riester Förderung pro Kind maximal 300,00 Euro im Jahr. Alle Berufseinsteiger, welche im Jahr des Vertragsabschlusses maximal 25 Jahre alt sind und zudem noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können eine Riester Förderung in Höhe von 200,00 Euro beantragen. Diese wird einmalig für das erste Vertragsjahr gewährt.

Auch nicht förderberechtigte Personen können jedoch auch profitieren. Selbstständige, welche nicht rentenversicherungspflichtig sind, haben keinen Anspruch auf die staatlichen Förderung. Jedoch können diese Personen von den steuerlichen Vorteilen profitieren, indem die ihre Investitionen als Versorgeaufwendungen geltend machen.

Welche Personen bekommen die Riester Förderung?

Es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben. Grundsätzlich zählen zu den förderberechtigten Personen alle Personen, welche rentenversicherungspflichtig sind. Dabei wird zwischen direkten und indirekten Förderungen unterschieden. Direkt förderberechtigt sind zum Beispiel Beamte oder auch Angestellte. Deren Ehegatten sind hingegen nur indirekt förderberechtigt. Zudem ist auch die Höhe des Betrages, welches man für die Altersversorge investiert, über die Förderberechtigung entscheidend. Die Personen, welche jährlich rund vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aufwenden, erhalten die volle Zulage. Entscheidend ist das Bruttoeinkommen des letzten Jahres. Der Höchstbetrag im Jahr liegt bei 2.100 Euro. Wird weniger als der Mindestbetrag investiert, erhält man nur anteilig etwas von der Riester Förderung.

Die Wohn Riester

Eine besondere Variante der Riester ist die Wohn Riester. Diese kann in drei Varianten genutzt werden: die Zulagen fließen direkt in die Tilgung, eine Umwandlung eines bestehenden Riestervertrags oder auch der Riester Bausparvertrag. Durch die Wohn Riester wird man bei der Eigenheimfinanzierung unterstützt werden und zudem werden die Schuldzinsen vermindert. Wenn die Wohn Riester in Anspruch genommen wird, kann man alle staatlichen Zulagen nutzen und somit die eigenen Aufwendungen reduzieren. Dadurch ist das Eigenheim schneller schuldenfrei und auch die Schuldzinsen werden gesenkt. Denn je niedriger die Restschuld ist, umso weniger Zinsen müssen bezahlt werden.

Die Steuervorteile

Durch die Riester Förderung kann man einen jährlichen Steuervorteil erhalten, die Erträge werden nicht versteuert und die Rente wird versteuert. Dies gilt jedoch nicht für die Wohn Riester.

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Florian R.

Florian R.

Florian R. beschäftigt sich schon seit 2004 intensiv mit dem Thema Finanzen und Wirtschaft. Er handelt regelmäßig an der Börse und interessiert sich immer für neue Anlagemöglichkeiten.

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