In Zeiten, die von Themen wie Wirtschaftskrise, steigender Inflation und Geldentwertung beherrscht wird, bekommt die Sicherheit für das Ersparte eine neue Bedeutung. Da auch Banken von der letzten Krise betroffen waren und die Sparer und Anleger zusehends verunsichert waren, wurden gesetzliche Grundlagen für die Sicherheit der Einlagen bei den Geldinstituten geschaffen bzw. verbessert. Die Höhe der gesicherten Einlage wurde großzügig erhöht und die bestehende Verlustbeteiligung der Anleger, die bis dahin 10 % der Anlage betrug, wurde abgeschafft.
Die Einlagensicherung schützt im Falle des Bankkonkurses
Es gibt einige Stufen, die innerhalb des Finanzwesens Sparer und Anleger vor einem möglichen Ausfall der Veranlagung schützen sollen. Da wäre zum Einen die Eigenkapitalvorschrift, die eine gegenseitige Haftung der Banken innerhalb einer Bankengruppe vorschreibt. Zusätzlich gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung und eine freiwillige Verpflichtung der Institute, in einem Einlagensicherungsfonds genügend Reserven für einen Ausfall zu haben.
Gesetzliche Einlagensicherungen sind EU-weit geregelt
Neben der individuellen Regelungen der EU Staaten gibt es auch innerhalb der Länder bestehende Regeln und Gesetze, die im Falle einer Insolvenz der Bank zum Einsatz kommen. In Deutschland ist dies die Einlagensicherungs- bzw. das Gesetz zu Anlegerentschädigung. Damit sind 100 % des Einlagevermögens geschützt, wobei aus aktuellem Anlass 2010 der Höchstbetrag mit 100.000 EURO festgelegt wurde. Zusätzlich sind 90 % der Einlagen aus Wertpapiergeschäften mit einem Maximalbetrag von 20.000 EURO abgesichert.
Einlagensicherung gilt nur für bei Banken mit Sitz in Deutschland
Wenn Sie überlegen, Ihr Geld im Ausland anzulegen, was meist durch verlockende Angebote und höhere Zinsen angeboten wird, sollten Sie wissen, dass die gesetzliche Einlagensicherung nur für Banken mit Sitz in Deutschland gilt. Auch wenn das Geldinstitut Niederlassungen hier betreibt, gilt für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmung die geographische Lage des Hauptsitzes.
Im Falle einer Veranlagung sollten Sie also in der heutigen Zeit Sicherheit vor Ertrag gelten lassen und Ihre Anlage in welcher Höhe auch immer so anlegen, dass sie in schwierigen Zeiten nicht verloren geht, auch wenn sie dann nur wenig Ertrag bringt.